Baugenehmigung für Außensauna in NRW erforderlich?
Diese Frage beschäftigt die gesamte Saunagemeinschaft und führt in den Foren und Gruppen ständig zu Diskussionen.
And dieser Stelle wollen wir eine wenig über die rechtliche Situation aufklären
Zunächst muss gesagt werden, dass eine Sauna im baurechtlichen Sinne gem. §2 BauO NRW eine bauliche Anlage ist und durch seine eigene Masse fest auf dem Boden Erdboden ruht, insofern unter der Sauna kein Anhänger steht. Für die Errichtung oder das Aufstellen einer baulichen Anlage ist unter Umständen eine Baugenehmigung notwendig, wenn bestimmte Merkmale erfüllt werden, wie z.B. das Vorhandensein eines Aufenthaltsraumes oder einer Feuerstätte (Holzofen).
Gemäß §62 der Bauordnung in NRW sind Gebäude bis 75qbm Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsraum im Innenbereich verfahrensfrei. Deswegen können bauliche Anlagen mit Aufenthaltsraum im Innenbereich verfahrensfrei errichtet werden, wenn die Sauna mit einem Elektroofen (kein Holzofen!) ausgestattet ist oder wenn sie in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich errichtet wird. Vorgaben aus dem örtlichen Bebauungsplan geben eventuell andere Vorgaben.
Fazit:
Eine Sauna bis zu einem Raumvolumen von maximal 75qbm mit Elektroofen, im Innenbreich (im bebauten Ortsteil) ist in NRW grundsätzlich genehmigungsfrei, insofern der Bebauungsplan keine anderen Vorgaben macht. Sobald eure Sauna mit einem Holzofen beheizt werden soll, muss das Aufstellen der Sauna genehmigt werden. Neben der Baugenehmigung müssen darüber hinaus Sicherheitsabstände von min. 15m zum nächsten Gebäude gemäß §19 der BimSchV 2eingehalten werden.
Wenn ihr die Sauna auf einem Anhänger betreibt, ist diese mobil, nicht fest mit dem Erdboden verbunden und befindet somit außerhalb der Zuständigkeit des §2 der Bauordnung. Das hören die Kommunen nicht gern, jedoch können Sie nach aktueller Rechtslage nicht viel dagegen unternehmen.
Sauna auf Grünstückgrenze?
Wenn ihr eure Außensauna auf der Grundstücksgrenze stellen wollt, so solltet ihr bei der Beantragung der Baugenehmigung beachten, dass bis Juli 2023 gem. BauO NRW grundsätzlich Abstände zum Nachbarn eingehalten werden mussten. Seit dem Ministerialbeschluss des Bauministeriums NRW vom 03.08.2023 kann auf die Abstände verzichtet werden, wenn die Sauna keine Feuerstätte hat, sondern nur mit einem Elektroofen ausgestattet ist und nicht über einen Ruheraum verfügt.
Abstand Sauna zum nächsten Gebäude?
Für Saunaöfen bis zu einer Heizleistung von 50 Kilowatt muss ein Abstand zum nächsten Gebäude von mindestens 15m nach aktueller BimSchV eingehalten werden. Weitere Details können in der gültigen BimSchV nachgelesen werden.